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Selbstzahler

Welche Kosten entstehen für Selbstzahler?

Als Selbstzahler zahlen Sie nach Gebührenordnung für Ärtze (GOÄ) Ziffer 861 92,50 Euro / 50 Min. Hier entfallen die Beantragung einer Kosten-
übernahme und somit auch die Erstellung eines Befundberichtes für die Krankenkasse. Klient
und Therapeut besprechen gemeinsam eine vereinbarte Stundenzahl und ein Ziel, wobei der
Klient die Möglichkeit hat, die Therapie auf eigenen Wunsch zu beenden, ohne mit finanziellen
Konsequenzen durch die Krankenkasse rechnen zu müssen. Die zeitlichen Intervalle zwischen
den einzelnen Sitzungen können in Absprache mit dem Therapeuten individuell gestaltet werden.