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Kosten

Ich bin ärztlich approbierte Psychotherapeutin für tiefenpsychologische Psychotherapie registriert im Arztregister Hamburg mit einer Kassenzulassung für Einzel- und Gruppentherapie. Das bedeutet, dass eine Abrechnung mit allen gesetzlichen und privaten Kassen möglich ist.

"Was ist ein „approbierter“ Psychotherapeut?"

Grundsätzlich unterscheidet man in Deutschland zwischen psychologischen und ärztlich approbierten, sowie nicht approbierten Psychotherapeuten. Die Approbation beinhaltet die staatliche Anerkennung als Psychotherapeut und setzt ein abgeschlossenes Psychologie- oder Medizinstudium voraus. Im Anschluss an das Studium muss dann eine psychotherapeutische Ausbildung in einem Richtlinienverfahren (Verhaltenstherapie, tiefenpsychologische Psychotherapie analytische Psychotherapie oder systemeische Therapie) absolviert und abgeschlossen werden. Erst mit Abschluss der o.g. Ausbildungen wird die Approbation als Psychotherapeut erteilt.

Nichtapprobierte Psychotherapeuten sind Therapeuten mit einem anderen Grundberuf, die eine psychotherapeutische Ausbildung  absolviert und zur Ausübung ihres Berufs den „Heilpraktiker Psychotherapie“ erworben haben. 

Was ist der Unterschied zwischen Psychotherapeuten mit und ohne Kassenzulassung?" Die Kassenzulassung (gleichbedeutend mit Kassensitz) hängt davon ab, ob ein approbierter Psychotherapeut sich entscheidet, einen Kassensitz zu erwerben und somit die Möglichkeit, mit der gesetzlichen Krankenkasse abzurechnen. Die Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse beinhaltet ein Antragsverfahren und eine zeitliche Reglementierung durch die Krankenkasse, die nur eine bestimmte Anzahl an Stunden bezahlen muss. Der Vorteil ist die Kostenübernahme durch die Krankenkasse.

Approbierte Psychotherapeuten, die ohne Kassenzulassung arbeiten, haben dieselbe Qualifikation (Approbation Fachkunde in einem Richtlinienverfahren, Eintragung in das Facharztregister), haben sich aber aus unterschiedlichen Gründen entschieden, nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Sie behandeln Privatpatienten, Selbstzahler und können über das Kostenerstattungsverfahren versuchen, mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. 

 

Meine Absageregelung für die Einzeltherapie:

Vereinbarte Termine können Sie bis 48 Stunden (zwei Werktage) vor dem Termin kostenfrei abgesagen. Für später abgesagte oder nicht wahrgenommene Sitzungen kann ein Honorar in Höhe von 70;00Euro ür eine Sitzung verlangt werden.